Friedhofswesen
Leistungen:
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Friedhofsverwaltung |
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Friedhof Gebesee
Die Grabstätten werden unterschieden in
- Erdgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstätten)
- Urnengrabstätten (2er und 4er Urnengrabstätten)
- Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
( Informationsblatt zur Gemeinschaftsanlage mit Namensnennung - Friedhof Gebesee ) und - Urnengemeinschaftsanlage - anonym.
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre.
Eine Zuteilung der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Friedhof Andisleben
Die Grabstätten werden unterschieden in
- Erdgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstätten)
- Urnengrabstätten (2er Urnengrabstätten)
- Urnengrabstätten ohne Einfass (2er Urnengrabstätten)
- Erhaltenswürdige Grabmale und
- Urnengemeinschaftsanlage – anonym (Namenstafeln werden zum Jahresende ergänzt).
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre.
Eine Zuteilung der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Friedhof Ringleben
Die Grabstätten werden unterschieden in
- Erdgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstätten)
- Urnengrabstätten (2er Urnengrabstätten) und
- Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
( Informationsblatt zur Gemeinschaftsanlage mit Namensnennung - Friedhof Ringleben )
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre.
Eine Zuteilung der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Friedhof Walschleben
Die Grabstätten werden unterschieden in
- Erdgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstätten)
- Urnengrabstätten (2er und 4er Urnengrabstätten) und
- Urnengemeinschaftsanlage - anonym.
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre.
Eine Zuteilung der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.