Thüringer Transparenzportal
gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Transparenzgesetzes sind unter anderem die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, einen Link zum Transparenzportal aufzunehmen.
Mit dem Transparenzgesetz vom 18. Oktober 2019 hat sich der Thüringer Gesetzgeber für die Weiterentwicklung des bestehenden Zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) hin zu einem Thüringer Transparenzportal entschieden. Das Thüringer Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Damit kann jeder Interessierte anonym, zeit- und ortsunabhängig sowie kostenlos über das Internet die Informationen abrufen.
Das Transparenzportal des Freistaats Thüringen ist unter dem nachstehenden Link zu erreichen: