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Sondernutzung

Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

 

Die jeweilige Sondernutzung ist sowohl im Ordnungsamt der zuständigen Gemeindeverwaltung als auch beim zuständigen Landratsamt (Straßenverkehrsamt) zu beantragen.

 

Zum Beantragen einer Sondernutzung benutzen Sie bitte folgenden Link:

https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/3874?c=bc 

 

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